Um ein Au-Pair aufnehmen zu können, müssen Sie von Amts
wegen gewisse Voraussetzungen erfüllen:
➢
Sie müssen eine Familie sein. Familien sind:
- Ehe/Partner
mit Kind(ern)
- Alleinstehende Mütter / Väter mit
Kind(ern)
➢
Ein Elternteil muss deutsch sein. Wenn beide Eltern eine
ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie
nachweisen können, dass in ihrer Familie primär deutsch
gesprochen wird.
➢
Sie müssen ein Einkommen nachweisen können, dass Sie in die
Lage versetzt, das Au-Pair auch aufnehmen zu
können.
➢
Sie müssen über ein eigenes Zimmer für das Au-Pair
verfügen, dass nach der Gesetzeslage der BRD als bewohnbar
gilt.
U.a. fallen darunter ein gewisses Verhältnis von
Grundfläche des Zimmers und Fenster- (oder
Tür-)fläche und die Versorgung mit Tageslicht. Ein
Dachzimmer mit nur einem kleinen, ungenügenden Dachfenster
oder ein Kellerzimmer mit ungenügendem Tageslicht ist also
nicht ausreichend – jedoch u.a. ein Kellerzimmer im
Souterrain (mit ebenerdigen Fenstern).
Im Allgemeinen sind
es die Zimmer, die Sie auch selbst gerne bewohnen würden.
Wurde Ihr Haus vom Bauamt abgenommen (was in der Regel nach
Bauende geschieht) und sind seit dem keine wesentlichen
Veränderungen mehr vorgenommen worden, können Sie davon
ausgehen, dass jedes Zimmer diesen Kriterien entspricht.
Das zuständige Bauamt kann hierüber genauere Auskunft
geben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese
Übersicht nicht für die Behörden bindend ist. Sie soll
Ihnen lediglich eine Vorstellung geben, was die Behörden
von Ihnen erwarten. Eine Gewähr auf Vollständigkeit kann
von uns nicht übernommen werden.